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Sozialpädagogische Familienhilfe

Das Angebot Sozialpädagogischen Familienhilfe stellt die Erziehungshilfe in und mit der Familie dar. Die Familien sollen durch Betreuung und Begleitung in ihrem Erziehungsauftrag und bei der Bewältigung von Alltagssituationen sowie Konflikten und belastenden Lebenssituationen unterstützt werden und ein
(Re-)Aktivieren von Ressourcen herbeiführen.

Rechtliche Grundlage:

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ (§ 31 SGB VIII).

Aufgabenbereiche:

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt in den Bereichen Erziehung, Betreuung und Förderung von Familiensystemen. Beispielsweise bei der Stärkung der Erziehungsfunktionen, dem Erkennen und nutzen von Ressourcen der Familien und gibt Hilfestellung und berät in Konfliktsituationen und Kriese. Im Fokus ist dabei die Familie als Ganzes. Außerdem wird die Förderung und Bildung aller Familienmitglieder zur sozialen Integration gefördert. Bei Bedarf kann eine Vermittlung zu verschiedenen Stellen, wie Frühförderung, Kita und Schule hergestellt werden. Auch eine Vermittlung ins Arbeitsleben ist möglich. Zu den Aufgaben gehören ebenfalls die Sicherstellung der Versorgung der Familie. Es wird Hilfestellung bei der Strukturierung und Gestaltung des Tagesablaufes, sowie die Beratung und Unterstützungen zu den Themen Wohnsituation, Umgang mit Finanzen und Haushalsführung angeboten/gewährlistet. Die Dauer und der Umfang der Hilfe werden gemeinsam mit dem Jugendamt festgelegt.